Sonstige
Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Sonstiges | Ostfildern)
Rechtsgrundlagen, Verantwortung, Pflichten und Tätigkeiten Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Weiterlesen…


